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   BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56   

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https://dejure.org/1956,4973
BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56 (https://dejure.org/1956,4973)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1956 - 1 StR 139/56 (https://dejure.org/1956,4973)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1956 - 1 StR 139/56 (https://dejure.org/1956,4973)
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  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Da die Strafkammer die frühere Gesamtstrafe aufgehoben hat, fiel der Ausspruch über die Aberkennung der Ehrenrechte fort; der Tatrichter hatte insoweit eine neue Entscheidung zu treffen (RGSt 75, 212; BGHSt 7, 180, 181 f) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54].
  • BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Das deutet auf einen solchen Hang zum übermäßigen Alkoholgenuß hin, daß durch ihn die Arbeitsund Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers herabgesetzt sein kann (BGHSt 3, 339).
  • RG, 15.05.1941 - 2 D 64/41

    Das Gericht, das im Falle des § 79 StGB. die Gesamtstrafe bildet, hat ohne

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Da die Strafkammer die frühere Gesamtstrafe aufgehoben hat, fiel der Ausspruch über die Aberkennung der Ehrenrechte fort; der Tatrichter hatte insoweit eine neue Entscheidung zu treffen (RGSt 75, 212; BGHSt 7, 180, 181 f) [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54].
  • RG, 25.10.1934 - 3 D 1092/34

    Darf die Strafe nach § 20 a StGB. bemessen werden, wenn das auf die Tat

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Sollte das Landgericht wegen des am 5. Juli 1955 begangenen fortgesetzten Betrugs wiederum zur Verurteilung des Angeklagten als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers kommen, so wird es diese Kennzeichnung insoweit auch im Urteilssatz auszudrücken haben (RGSt 68, 364 f).
  • RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39

    1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Gegebenenfalls wird die Anordnung mehrerer Sicherungsmaßnahmen nebeneinander zu erwägen sein (§ 42 n StGB; RGSt 73, 44, 47; 73, 101, 103; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38

    1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter,

    Auszug aus BGH, 26.06.1956 - 1 StR 139/56
    Gegebenenfalls wird die Anordnung mehrerer Sicherungsmaßnahmen nebeneinander zu erwägen sein (§ 42 n StGB; RGSt 73, 44, 47; 73, 101, 103; § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO).
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